Planfeststellungsverfahren ist eröffnet

Das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den Abschnitten „Gries (MKII)“, „Spicke (MKII.1)“ sowie „Innenstadt (MKIII)“ ist eröffnet. Die Planungsunterlagen liegen im Zeitraum 13.08.2018 bis einschließlich 12.09.2018 in den Räumen der Stadtverwaltung Eisenach (Bürgerbüro, Markt 22, 99817 Eisenach) sowie in den Räumen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Abteilung IV, Referat 440, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 2, Zimmer 1808) zur Einsicht für jedermann aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der vorgenannten Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sind bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. Die Einwendungsfrist läuft am 26.09.2018 ab.

Die vollständige Bekanntmachungsanzeige ist unter dem Link https://www.eisenach.de/service/bekanntmachungen/detailansicht-bekanntmachungen/bekanntmachung-zum-hochwasserschutz-eisenach-massnahmekomplex-mk-ii-teilobjekt-altwasser-spicke/

abrufbar bzw. kann im Staatsanzeiger Nr. 27/2018, Seite 823 eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensführende Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar ist. Für die hier aufgeführten Angaben wird durch die TLUG keine Gewähr übernommen, maßgeblich ist die öffentliche Bekanntmachungsanzeige.

 

Hier erfährst Du die Grundlagen und Hintergründe zum Hochwasserschutz-Projekt in Eisenach mal etwas anders erklärt.