Durch die erforderliche Profilvergrößerung zur schadlosen Ableitung eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses mit rund 280 m³/s muss das Gewässerprofil breiter und mit Hilfe der parallel zur Hörsel verlaufenden Hochwasserschutzanlagen höher werden. Innerhalb des Maßnahmenkomplexes III von der Langensalzaer Straße bis zur Kasseler Straße sind rund 700 Gehölze unterschiedlichster Durchmesser betroffen. Sollen keine Häuser und Straßen weichen, so ist der gewässerbegleitende Gehölzbestand betroffen. Dies stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben (hier ein Planfeststellungsverfahren) wurden diese Belange geprüft und mit Bescheid vom 28.02.2020 genehmigt. Grundlage für die Genehmigung ist die Umweltverträglichkeitsstudie sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan, in dem die Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen einer Bilanz unterzogen werden. Auch ein Klimagutachten ist Bestandteil dieser Untersuchung. Die vorgenannte Bilanzierung der Eingriffe erfolgt auf Grundlage des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. der entsprechenden Länderverordnung. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur, Mensch, Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft und Boden wurden bewertet und abgewogen.
Ein Ausgleich von Pflanzungen 1 zu 1 ist aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse im Uferbereich und Umfeld der Hörsel nicht möglich, daher kommen weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen zum Tragen. Für den Maßnahmenkomplex III sind die Anpflanzung von rund 400 Laubbäumen, Strukturmaßnahmen in der Hörsel, Ersatzhabitate für Höhlenbrüter, Artenschutzhäuser für Vögel und Fledermäuse (siehe Stedtfeld), Durchgängigkeit des Michelsbaches im Mündungsbereich herstellen und die Ansaat von Extensivrasen vorgesehen.

