Auswirkungen

Gehölzfällungen

Durch die erforderliche Profilvergrößerung zur schadlosen Ableitung eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses mit rund 280 m³/s muss das Gewässerprofil breiter und mit Hilfe der parallel zur Hörsel verlaufenden Hochwasserschutzanlagen höher werden. Innerhalb des Maßnahmenkomplexes III von der Langensalzaer Straße bis zur Kasseler Straße sind rund 700 Gehölze unterschiedlichster Durchmesser betroffen. Sollen keine Häuser und Straßen weichen, so ist der gewässerbegleitende Gehölzbestand betroffen. Dies stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Vorhaben (hier ein Planfeststellungsverfahren) wurden diese Belange geprüft und mit Bescheid vom 28.02.2020 genehmigt. Grundlage für die Genehmigung ist die Umweltverträglichkeitsstudie sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan, in dem die Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen einer Bilanz unterzogen werden. Auch ein Klimagutachten ist Bestandteil dieser Untersuchung. Die vorgenannte Bilanzierung der Eingriffe erfolgt auf Grundlage des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. der entsprechenden Länderverordnung. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur, Mensch, Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft und Boden wurden bewertet und abgewogen.

Ein Ausgleich von Pflanzungen 1 zu 1 ist aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse im Uferbereich und Umfeld der Hörsel nicht möglich, daher kommen weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen zum Tragen. Für den Maßnahmenkomplex III sind die Anpflanzung von rund 400 Laubbäumen, Strukturmaßnahmen in der Hörsel, Ersatzhabitate für Höhlenbrüter, Artenschutzhäuser für Vögel und Fledermäuse (siehe Stedtfeld), Durchgängigkeit des Michelsbaches im Mündungsbereich herstellen und die Ansaat von Extensivrasen vorgesehen.

Ergänzend sind Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch das TLUBN zu beachten. Im Rahmen der Vermeidung wurde in dem Planungsprozess die Vorzugsvariante dahingehend geführt, dass unter anderem in der Tiefenbacher Allee zumindest Einzelbäume erhalten werden können. Weiterhin wird im Zuge der Teilabschnitt für Teilabschnitt erfolgenden Ausführungsplanung jeweils ein Abgleich mit der Genehmigungsunterlage durchgeführt. Zum Teil können Bäume doch erhalten werden bzw. andere Gehölze müssen gefällt werden. Zu diesen in der konkreten Planung/Ausführung entstehenden Veränderungen führt das TLUBN eine Übersicht. Für die über das genehmigte Maß hinausgehende Fällungen zahlt das Land Thüringen auf Basis der Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach Ersatz. Mit diesen Mitteln werden Gehölzpflanzungen, Bildungsprojekte in Verbindung mit Natur und nach Möglichkeit auch Großbaumpflanzungen finanziert, dies möglichst im Umfeld. Ein Beispiel dafür sind Neuanpflanzungen von Hochstämmen, Hecken und Stauden zur Neugestaltung des Rondells auf dem Hauptfriedhof in Eisenach, sowie die Pflanzung einer Linde im Außengelände der Kita „Spielkiste“ (siehe nachfolgende Fotoaufnahmen, Quelle: Stadt Eisenach).

Als Ersatzmaßnahmen, das sind Maßnahmen die nicht vor Ort ausgeglichen werden können, fließen zum einen Kompensationsüberschüsse aus den umgesetzten Maßnahmen in Stedtfeld und auch im Hörselabschnitt auf Höhe des Opelwerks/Gewerbegebiets „Auf dem Gries“ ein. Ergänzend wurde die Werra auf Höhe von Frankenroda naturschutzfachlich aufgewertet. Außerdem fallen Gehölzpflegemaßnahmen in diese Kategorie.

Aufgestellt:
Gabriele Pehlke, Referat 45 (Wasserbau), TLUBN
13.11.2024

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Hier erfährst Du die Grundlagen und Hintergründe zum Hochwasserschutz-Projekt in Eisenach mal etwas anders erklärt.